Die Ernennung der Europäischen Kommission ist ein aufwendiges Verfahren. Nach Art. 17 EUV werden die Kommissionsmitglieder „aufgrund ihrer allgemeinen Befähigung und ihres Einsatzes für Europa unter Persönlichkeiten ausgewählt, die volle Gewähr für ihre Unabhängigkeit bieten“. Ausgewählt werden diese vom Rat, und zwar mit qualifizierter Mehrheit, „auf der Grundlage der Vorschläge der Mitgliedstaaten“ und „im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten“ (derzeit Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, CDU/EVP). Anschließend müssen sich alle Kommissionsmitglieder „einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments“ stellen und werden schließlich „vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt“.
Bild: Von der Leyen: Steffen Prößdorf [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons.